//

AGB

PDFDruckenE-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

    1. Allgemeines
      Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der InnovatorenGruppe, (nachfolgend IG genannt) gelten ausschließlich diese ,Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der IG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
      Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
      Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen
    2. Die Innovatorengruppe (IG)
      Ziel und Sinn der Zusammenarbeit
      Die Innovatorengruppe ist ein Zusammenschluss von Beratern und Dienstleistern (freiberuflich oder kleine Gesellschaften) im gesamten Umfeld des Innovationsmanagement und New Business Developments, um den eigenen Marktauftritt und die Arbeit in Projekten effizienter und erfolgreicher zu gestalten, durch:
      • die gemeinsame Nutzung einer repräsentativen Infrastruktur
      • eine Vereinfachung von Basisarbeiten und Kostensenkung durch ein Teilen von Kosten und Ressourcen wie z.B. für Back Office Aktivitäten, Mailing oder Fortbildung  
      • eine Verbesserung der Qualität durch Kompetenzbündelung und kollegialem Austausch mit unterschiedlichen Blickwinkeln (Outside In/ Inside Out), kollegiale Supervision 
      • Erweiterung der individuelle Handlungsoptionen durch eine gemeinsame Außendarstellung oder Akquise (z.B. in Bezug auf Projekte mit großem Volumen und attraktivem Inhalt)

      Grundlagen der Zusammenarbeit
      Die Mitglieder arbeiten aber grundsätzlich unabhängig und sind auf eigene Rechnung in ihrem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. Die Innovatorengruppe bietet ihnen eine Plattform für die Unterstützung der Arbeit.
      Eine Zusammenarbeit der Mitglieder in Projekten bzw. Kooperation in der Akquise bzw. Vermarktung wird zwischen den jeweiligen Partnern separat vereinbart und steht in keinem rechtlichen Bezug zur Innovatorengruppe.
      Die Zusammenarbeit in der Innovatorengruppe findet in Form einer partnerschaftlichen Kooperation statt. Dies bezieht sich auch auf die Qualität der eigenen Arbeit und den Außenauftritt.
    3. Vertragsabschluss Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Anbot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.
      Die Angebote der IG sind freibleibend
    4. Leistungsumfang
      1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form
      2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die IG dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die IG ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
      3. Soweit die IG Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Vortragenden & Co

  1. Leistung und Honorar
    1. Der Auftraggeber stellt der IG unabhängig von dem vereinbarten IGhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
    2. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der IG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
    3. Die IG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen Die IG ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der IG innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.
    4. Kostenvoranschläge der IG sind unverbindlich.
  2. Präsentation
    Erhält die IG nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der IG, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der IG. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der IG auf Wunsch zurückzustellen.
  3. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    1. Alle Leistungen der IG (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der IG. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der IG darf der Kunde die Leistungen der IG nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen
    2. Änderungen von Leistungen der IG durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IG und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
    3. Für die Nutzung von Leistungen der IG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der IG erforderlich. Dafür steht der IG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  4. Kündigung
    1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der IG jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen
    2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von der IG ausgeschlossen ist.
    3. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der IG insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird
    4. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
  5. Haftung
    1. Die IG verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns
    2. Die Haftung von der IG richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die IG, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die IG der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
    4. Soweit der IG im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die IG derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die IG keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
    5. Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
  6. Zahlung
    1. Rechnungen der IG sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 2 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart.
    2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  7. Gewährleistung und Schadenersatz
    1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die IG schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die IG der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
    2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IG beruhen.
  8. Anzuwendendes Recht
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und IG und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
  9. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der IG und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird·Baden-Baden·vereinbart. Die IG ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
  10. Nebenabreden I Schriftform
    1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
    2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
    3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der IG abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.